ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fussball Camps + Einzel/Kleingruppentraining
- Vertragsabschluss
- Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich, sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.
- Bezahlung
Nach der Anmeldung über Bankverbindung oder Bar vor Ort.
- Rücktritt und Kündigung
Die Fussballschule Schilling (Fussballschule Bodensee) kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Zahl von 15 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fussballschule Schilling (Fussballschule Bodensee) nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des bezahlten Betrages.
4.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
4.2 Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 50% Storno und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
4.3 Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine volle Rückerstattung des Teilnehmerbetrages.
4.4 Übertragung des Vertrages auf Dritte: Bis zum Vertragsbeginn können die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verlangen, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Der Veranstalter ist berechtigt dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Camppreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
- Mindestteilnehmerzahl
Camps ohne Übernachtung: Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Camp Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert.
- Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
- Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung der Fussballschule Schilling (Fussballschule Bodensee) abgesichert.
- Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fussballschule Schilling (Fussballschule Bodensee), alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fussballschule Schilling (Fussballschule Bodensee) durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
- Datenschutzerklärung
siehe Datenschutzvereinbarung (fussballschule-bodensee.de)